Schreiben an Ministerpräsident Stephan Weil

von A. Lemppert, U. Tümler

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,

die Klimaliste Niedersachsen fordert von der Niedersächsischen Regierung weitreichende Maßnahmen zum Schutz der Wasserversorgung in unserem Bundesland.

Begründung:

In Teilen von Niedersachsen gab es in den letzten Jahren regelmäßig die Ausrufung des "Wassernotstandes". Dieses hat aber zu keiner Zeit zu Maßnahmen zum Schutz der Trinkwasserversorgung geführt. Im Gegenteil, wir sehen mit großer Sorge, dass die Verschwendung von Grundwasser und damit in letzter Konsequenz auch damit einhergehend des zukünftigen Trinkwassers, exorbitant noch oben schnellt.Die Landesregierung hat es bisher nicht geschafft ein kompetentes Wasserversorgungskonzept vorzulegen. Das von Herrn Lies erarbeitete Konzept ist in unseren Augen inhaltlos und frei von sinnvollen Maßnahmen. Gleichzeitig sinken auch in Niedersachsen die Regenmengen deutlich. Was zunehmend bedrohliche Ausmaße annimmt, da parallel von fast allen Gesellschaftsschichten diesem Problem nicht Rechnung getragen wird.

In 3 Bundesländern wurde vor kurzer Zeit aufgrund dieser Problematik sehr massiv der Wasserverbrauch eingeschränkt. Was einem Notstand gleichgestellt werden muss, Vergleich siehe Italien, Brandenburg.....

 

Wir fordern daher:

 1. Die Entscheidung der erlaubten Grundwassermengen wird nur von den zuständigen Wasserversorgungsverbänden getroffen. Nicht mehr von Politikern oder dem LBEG.

2. Einführung von Warnstufen- gelb ist gleich Vorstufe Wassernotstand, das bedingt das alle Rasenflächen nicht mehr bewässert werden dürfen. Rot- ist gleich Wassernotstand einhergehend mit weitreichenden Einschränkungen für alle Bereiche

3. Der bisher in der Landwirtschaft festgesetzte Wasserpfennig, gibt den Grundwasserwert nicht ansatzweise wieder und muss daher sehr deutlich erhöht werden.

4. Wir fordern bis 2024 das Landwirtschaftlich genutzte Flächen nur noch Bodennah gewässert werden. Um Verdunstungseffekte zu vermeiden.

5. In der Warnstufe rot dürfen ausschließlich der direkten Lebensmittelproduktion für den heimischen Markt angebauten Produkte , bewässert werden.

6. Das die vorhandenen und zukünftigen Regenrückhaltebecken der Erneuerung des Grundwassers genutzt werden und nicht wie bisher Oberflächen nah abfließen

7. Private Pools ab einem Wasserfassungsvermögen von 3.500 Litern, müssen angemeldet werden und einen Wassersonderbetrag 1,5 x höher als der aktuelle Trinkwasserpreis, zahlen. Schon vorhandene Pools müssen nachgemeldet werden: Der Verkauf wird mit einem Wassersonderbetrag von mindestens 500,-€ belegt. Diese Maßnahme wird einen positiven Effekt für die örtlichen Schwimmbäder haben, den wir befürworten.

 

Landesvorsitzender Landesvorsitzende

A. Lemperrt, U.Tümler


 

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