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Kapitel 5: Bauwirtschaft/ Stadt- und Regionalplanung

1.    Wohnungsbau

In den Städten herrscht eine große, ansteigende Wohnungsnot für Menschen mit geringem bis mittleres Einkommen und ein Überangebot an Wohnungen für Wohlhabende. Die geplanten 100.000 neue Wohnungen pro Jahr lösen aber nicht das Problem! Es werden arme Menschen aus den alten Wohnquartieren vertrieben, um in Neubaugebiete zu ziehen, in denen sie die Nachbarn nicht mehr kennen. Mit diesen geplanten 100.000 Wohnungen werden zudem neue Flächen versiegelt, die zuvor Grünland-, Acker- oder sogar Waldflächen waren. Der Reduzierung des CO²-Anteils der Umgebungsluft und damit der fortschreitenden Klimaerwärmung wird damit nun wirklich nicht entgegen gewirkt! Darüber hinaus erhöhen sich durch die Verknappung an Wohnraum die Grundstückspreise und trotz neuer Wohnungen steigen die Mieten weiter. Darüber hinaus werden neue Flächen im Umland für den neuen Wohnungsbau aufgekauft und versiegelt. Die Landschaft wird zersiedelt! Die Verknappung der Rohstoffe für Neubauten wird nicht in Betracht gezogen (vor Allem: Sandknappheit!). Wir fordern daher: Förderung von Altbausanierungen (inkl. Energetische Sanierung mit baubiologisch einwandfreien Baustoffen

!); Verbot des Verkaufs innerstädtischer Grundstücke und Gebäude an ausländische Investoren, denen es nicht um das Wohl den Mietern geht, sondern allein um die Steigerung der Renditen; Schließen von bereits vorhandenen Baulücken; eine Mietpreisbindung und festgelegte Preise für die innerörtlichen Flächen und Gebäude sind überfällig! Die Städte und Gemeinden müssen ihr Vorkaufsrecht nutzen!  Weitere Flächenversiegelungen sind möglichst zu vermeiden!

 

2.    Gewerbebauten

Auch hier gilt es, steigende Flächenversiegelungen durch meistens eingeschossige Gewerbebauten mit einfachen Flachdächern zukünftig zu verhindern. Platzsparende, mehrgeschossige Neubauten sind auch im Gewerbebau machbar. Zudem sollte gesetzlich festgeschrieben werden, dass Flachdächer als Gründächer konzipiert werden, um die Wirkung versiegelter Flächen ansatzweise aufzuheben. Diese Maßnahme ist zusätzlich zu den bereits geforderten Ausgleichsflächen für Naturschutzmaßnahmen zu erbringen. Auch hier gilt: Die Städte und Gemeinden müssen das Vorkaufsrecht bei Grundstücksflächen aber auch bei bebauten Grundstücken nutzen.

 

3.    Stadt- und Regionalplanung

Hier ist festzustellen, dass die in den Regionalplanungen vorgeschriebenen Vorgaben oft nicht eingehalten werden – insbesondere die immer weiter um sich greifende Ausweisung von Baugebieten in Dörfern, die lediglich den Eigenbedarf decken sollten, aber längst zur Vergrößerung der Ortschaften führen, weil Bauland an Bauherren von außerhalb der Gemeinde verkauft wird. Eine Kontrolle wird hier nur sehr lasch durchgeführt. Hier gilt es rechtliche Möglichkeiten zu finden, die dieses Umgehen der Vorschriften verhindern!

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