§ 1 Name, Sitz und Tätigkeit des Landesverbandes

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(1) Der Landesverband trägt den Namen „Klimaliste Niedersachsen“ und die Kurzbezeichnung „Klimaliste NI“.

(2) Der Sitz des Landesverbandes ist Scheeßel.

(3) Das Tätigkeitsgebiet des Landesverbandes ist das Land Niedersachsen.

(4) Gebietsgliederungen und -untergliederungen tragen den Namen „Klimaliste“ mit dem Zusatz des jeweiligen Gebietsnamen.

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